Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)?

Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

  • Vor der ersten Inbetriebnahme.
     
  • Nach einer Änderung oder Instandsetzung.
     
  • In bestimmten Zeitabständen.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der "Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bezieht, wird seit dem Jahr 2005 mit BGV A3 bezeichnet.

"2014 wurde die BGV als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1-84 zusammengefasst. Mit den DGUV Vorschriften wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 außer Kraft gesetzt und in eine Vorschrift überführt." Quelle: Wikipedia

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.


Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.

 

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) - Die Prüfung

Was wird geprüft?

Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.:


Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.

Ortsfeste Anlagen sind bspw.:


Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.

Ortsfeste Maschinen sind bspw.:


Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.
 

 

Wie wird geprüft?

Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:

1.) Sichtprüfung: Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.

2.) Elektrische Prüfung / Messung: Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Berührungsstrom
  • Schutzleiterstrom
  • Differenzstrom
  • Ersatzleiterstrom

3.) Funktionsprüfung: Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung.

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